Der deutsche Fachverband Gebäude-Klima (FGK) hat einen neuen Status-Report Nr. 52 veröffentlicht. Darin werden Anforderungen an die Lüftung und die Luftreinigung zur Reduktion des SARS-CoV-2 Infektionsrisikos über den Luftweg festgelegt.
https://downloads.fgk.de/downloader.php?FILENAME=372_SR52_RLT_und_Covid19_V1_210122.pdf
Damit das Infektionsrisiko reduziert werden kann, wird für die Festlegung der erforderlichen Aussenluftvolumenströme neu ein Aktivitätsfaktor eingeführt. Dieser erhöht den erforderlichen personenbezogenen Aussenluftvolumenstrom in Abhängigkeit der Aktivität und der Nutzung. Ausgangsbasis für die Festlegung des erforderlichen Aussenluftvolumenstrom ist die höchste Kategorie für die Raumluftqualität (Kategorie I).
Den deutschen Ansatz, wonach die Personenbelegung in mechanisch belüfteten Räumen soweit reduziert wird, bis ein nach Aktivität festgelegter erhöhter personenbezogener Aussenluftvolumenstrom zur Verfügung steht, erachtet FREI WÜEST EXPERT als prüfenswert für die Schweiz.
Im Status-Report wird Bezug auf die europäische Norm EN 16798-1:2019 genommen, welche in der Schweiz als SN EN 16798-1:2019 übernommen wurde. Der nationale Schweizer Anhang zur SN EN 16798-1:2019 wird derzeit erarbeitet. Der schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat FREI WÜEST EXPERT mit der Ausarbeitung des nationalen Anhangs beauftragt.